Fluggastentschädigung
Verspätete, überbuchte oder annulierte Flüge sind für Fluggäste ein allltägliches Ärgernis. Schließlich haben sie den Fluggesellschaften auch Geld dafür bezahlt zu einem bestimmten Zeitpunkt von A nach B befördert zu werden. Kommen die Fluggesellschaften ihrer Verpflichtung nicht nach, hat der Passagier Anspruch auf eine pauschale Entschädigungszahlung. Einzig in Fällen höherer Gewalt trifft die Fluggesellschaften keine Schuld und damit keine Pflicht zur Zahlung der Entschädigung. Leider zahlen die wenigsten Fluggesellschaften freiwillig und viele Passagiere verzichten auf ihr Geld. Entweder weil die eigenen Rechte nicht bekannt sind, oder weil man den vermeintlich hohen Aufwand und mögliche Kosten scheut. Dabei ist die Durchsetzung mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes einfacher als gedacht. Und die Fluggesellschaft muss im Erfolgsfall zusätzlich zur Entschädigungszahlung sämtliche Kosten erstatten. Daher lohnt es sich seine Rechte als Fluggast zu kennen.
In welchen Fällen besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
- bei Verspätung ab 3 Stunden. Maßgeblich hierfür ist die Ankunft des Flugzeuges am Gate.
Bei Flügen mit Zwischenlandungen ist die Ankunftszeit am Endziel entscheidend. Der verspätete Flug selbst muss aber den
oben genannten Bezug zur EU haben.
- bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung
- bei Annulierung, wenn diese nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde und dem Fluggast
nicht ein Ersatzflug angeboten wurde, mit dem er sein Ziel noch zeitnah erreichen kann. Ist dieses nicht zeitnah, aber
innerhalb einer moderaten Verspätung möglich, kann der Passagier Anspruch auf eine teilweise
Entschädigungszahlung haben.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass dass der verspätete Flug in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz
gestartet ist oder von einer europäischen Fluggesellschaft mit einem Zielflughafen in der EU durchgeführt
wurde.
Schließlich besteht kein Anspruch auf die Fluggastentschädigung in Fällen höherer Gewalt. Dies sind etwa
Fälle von Vulkanausbrüchen, schlechtem Wetter oder Schließungen von Flughäfen. Allerdings berufen sich
die Fluggesellschaften nur zu gerne auf höhere Gewalt. Jedoch sind etwa technische Defekte, keine
höhere Gewalt. Ein Sonderfall sind Streiks. Diese sind zwar grundsätzlich ein Fall höherer Gewalt,
wenn die Fluggesellschaft hierauf jedoch nicht ausreichend reagiert und eine Ersatzbefürderung organisiert,
kann trotzdem ein Anspruch auf die Fluggastentschädigung bestehen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugstrecke. Passagiere haben bei Verspätungen,
Nichtbeförderung und Annulierung grundsätzlich einen Anspruch auf:
250 € bis 1.500 km
400 € bis 3.500 km
600 € bei mehr als 3.500 km
Wie kann ich meine Rechte durchsetzen?
Online finden sich viele Angebote von Dienstleistern, die versprechen für Fluggäste die
Fluggastentschädigung von den Flugesellschaften einzutreiben. Man mag sich vielleicht denken:
Super, ich bekomme mein Geld ohne einen teuren Anwalt einzuschalten. Aber stimmt das wirklich?
Diese Dienstleister verlangen im Erfolgsfall einen Teil der erhaltenen Entschädigung in der
Größenordnung von 25 % zuzüglich Mehrwertsteuer für sich. Für einen Anwalt fallen zwar die
Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an, diese muss jedoch im Erfolgsfall die
Fluggesellslchaften in voller Höhe erstatten, wenn sie nach vorheriger Aufforderung die
Entschädigung nicht freiwillig gezahlt hatte. Die erhaltene Entschädigung kann man dann in
voller Höhe selbst behalten ohne dem Anwalt hiervon etwas abgeben zu müssen.
Daher sollten Sie zunächst die Fluggesellschaft selbst anschreiben und zur Zahlung auffordern.
Setzen Sie auch eine Frist hierfür. Wenn die Fluggesellschaft bis zum Ablauf dieser Frist nicht zahlt,
muss Sie Ihnen nach erfolgleicher Klage die Anwaltskosten erstatten.
Ist das sehr aufwändig für mich?
Sie müssen nur die Fluggesellschaft anschreiben und zur Zahlung auffordern. Hierfür können Sie ein Musterschreiben verwenden. Der Anwalt benötigt dann nur noch einige Angaben zum Sachverhalt und Ihre Unterlagen wie Flugticket, Bestätigung der Verspätung usw. Dies reicht um Klage einzureichen.
Wie lange habe ich dafür Zeit?
Ihr Anspruch auf Entschädigung verjährt mit Ablauf des 3 Jahres nach dem Flug. Wenn Sie also in den letzten 3 Jahren von einer Flugverspätung betroffen waren, können Sie Ihre Entschädigung immer noch einfordern.